Schönheitsreparaturen-Checker

Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam – nach jahrelanger BGH-Rechtsprechung. Beantworte 5 Fragen zu deinem Mietvertrag und erfahre, ob deine Klausel hält.

Dieser Checker kann keine Vertragstext-Analyse ersetzen. Er zeigt typische Unwirksamkeitsgründe – im Zweifel Mieterverein einschalten.
Frage 1 von 5
War die Wohnung bei deinem Einzug unrenoviert oder mit sichtbaren Gebrauchsspuren vom Vormieter?
Abgenutzte Tapeten, alte Böden, Flecken vom Vormieter zählen als "unrenoviert".
Klausel wahrscheinlich unwirksam. Wer eine unrenovierte Wohnung erhält, kann nicht zur Renovierung verpflichtet werden (BGH VIII ZR 185/14).
Frage 2 von 5
Stehen im Mietvertrag feste Fristen ohne Ausnahme – z. B. "alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Wohnzimmer"?
Fristen ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung sind unwirksam.
Klausel unwirksam. Starre Fristenpläne verstoßen gegen § 307 BGB (BGH VIII ZR 178/05).
Frage 3 von 5
Verpflichtet dich der Mietvertrag zu einer Renovierung bei Einzug oder innerhalb der ersten Monate?
Eine Anfangsrenovierungspflicht ist generell unwirksam – unabhängig vom Wortlaut.
Klausel unwirksam. Anfangsrenovierungspflichten sind stets unwirksam.
Frage 4 von 5
Schreibt der Mietvertrag vor, dass du während der Mietzeit bestimmte Farben verwenden musst (z. B. nur weiße Wände)?
Neutrale Farben beim Auszug sind OK. Einschränkungen während der Mietzeit nicht.
Möglicherweise unwirksam – hängt vom genauen Wortlaut ab.
Frage 5 von 5
Verlangt der Mietvertrag eine Renovierung bei Auszug – unabhängig davon, wie lange du schon wohnst oder wie der Zustand ist?
Eine bedingungslose Endrenovierungspflicht ohne Rücksicht auf den Zustand ist unwirksam.
Klausel unwirksam. Endrenovierungspflichten ohne Zustandsvorbehalt halten nicht stand.

Häufige Fragen

Wenn die Klausel unwirksam ist, bist du nicht verpflichtet zu renovieren. Der Vermieter kann keine Kosten einbehalten oder Schadensersatz fordern. Die restliche Klausel bleibt davon unberührt.
Ja, innerhalb von 3 Jahren (Verjährung nach § 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem du die Kosten gezahlt hast. Mieterverein oder Anwalt helfen bei der Durchsetzung.
Schriftlich widersprechen mit Fristsetzung (2 Wochen). Zahlt er nicht zurück, Mieterverein einschalten oder beim Amtsgericht klagen. Der Streitwert entspricht dem einbehaltenen Betrag.

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